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Der Kinderrechtsbeauftragten war das Mädchen Gleichgültig

Edita Ziobiene

26.10.2011

Die Kinderrechtsbeauftragte Edita Ziobiene hatte sich allein wegen eines Gesetzbuchstaben in einen Rechtsstreit mit einem die Rechte eines Mädchens verteidigenden lutherischen Pfarrer verwickelt und hat die Verhandlung skandalös verloren.

Das Gericht des Vilkaviškis Bezirkes hat die Klage der Kinderrechtsbeauftragen E.Ziobiene, mit welcher sie erzwingen wollte, dass der Pfarrer der lutherischen Kirchengemeinde in Sakiai und auch der Kinderheimdirektor des Kinderpflegeheimes in Sakiai Virginijus Kelertas wegen willkürlicher Handlungen bestraft wird, zurückgewiesen. Er hätte das Mädchen einer Sozialrisikofamilie entwendet und in der von ihm geleiteten Institution untergebracht. Das war schon nicht mehr die erste von der Hand der Frau E.Ziobriene stammenda Anklage, weil V.Kelertas letztes Jahr von der alkoholkranken Familie die hungrige, frierende und zusammengeschlagene Achtjährige geholt hatte, damit sie über die Feiertage mit ihrer volljährigen, im Kinderheim wohnenden Schwester Rasvita bleiben kann.

Pfarrer, der die Kommunikation der Schwestern gefördert und auch die mögliche Gewalt der Mutter gegenüber der Tochter aufgedeckt hatte, wundert sich immer noch über die Gleichgültigkeit der Frau E.Ziobiene, die die Rechte des Mädchens beschützen müsste, ihre Handlungen, waren jedenfalls nicht auf Verteidigung der Rechte des Mädchens ausgerichtet. Der Oberstaatsanwalt des Vilkaviskis Bezirksgerichtes Kestutis Jasaitis, der die vorgerichtliche Untersuchung im Bezug auf die Anklage der Kinderrechtsbeauftragen begleitet hatte, sieht in ihren Handlungen auch weniger Fürsorge über das Kind, sondern nur Ambitionen.

Mutter hatte einem Besuch zugestimmt

Die Geschichte der Schwestern fing letztes Jahr zu Weihnachten an. Am Vorabend der Feiertage ist die Achtjährige mit ihrer volljährigen Schwester Rasvita in das Kinderheim in Sakiai gekommen. Die beiden Schwestern, aufgrund ihrer Bitte, hatte der Kinderheimdirektor und örtlicher Pfarrer V.Kelertas für die Feiertage geholt. Am selben Tag war die Rasvita zum Pfarrer gekommen und hatte erzählt, dass sie eine Telefonnachricht von ihrer jüngeren Schwester erhalten hatte, die sie sehr beunruhigte. Die Minderjährige hatte Rasvita darum gebeten schnellst möglich nach Hause zu kommen. V. Kelertas hatte Rasvita angeboten, hinzufahren und zu schauen was vorgekommen sei.

Bei der Ankunft bei der Rasvitas Mutter Skirma Ripinskaite und ihrem Lebensgefährten wurde deutlich, dass die beiden und noch einige Personen gerade dabei waren Alkohol zu konsumieren. Das Haus war kalt, die kleine Schwester hatte nichts zu essen. So hatte der Pfarrer der Mutter vorgeschlagen, es den beiden Mädchen zu erlauben über die Feiertage im Kinderheim zu bleiben. S.Ripinskaite hatte dem nicht widersprochen. Dem Besuch der Tochter hatte sie zugestimmt auch einige Tage später, als sie ihre jüngere Tochter im Kinderheim besuchen kam.

Lawine von Beschwerden

Es hätte sich wohl niemand über den Besuch des Mädchens im Kinderheim sich Gedanken gemacht, wenn nicht ein unerwarteter Vorfall. Die Achtjährige war schon nicht zum ersten Mal zu Besuch bei Rasvita, aber bei diesem Besuch zu Weihnachten, hatte sie auf dem Körper der ungewaschenen und hungrigen kleineren Schwester blaue Flecken entdeckt. Darüber hatte sie den Leiter des Kinderheimes informiert. Auch Polizeibeamte wurden eingeschaltet. Eine vorgerichtliche Untersuchung wurde eingeleitet wegen einer möglichen Gewalt der Mutter der Minderjährigen gegenüber. Das Mädchen hatte selbst den Polizeibeamten erzählt, dass sie von ihrer Mutter und ihrem Lebensgefährten geschlagen wird.

Als die Polizei angefangen hatte die Misshandlungsumstände der Minderjährigen zu untersuchen, kam S.Ripinskaite in Begleitung der Sozialmitarbeiterin der Verwaltung in Sintautai zu dem Kinderheim in Sakiai und hat ihre Tochter abgeholt. Später wurde dann eine Beschwerde an die Kinderrechtsbeauftragte erstellt. Als die skandalösen Fakten an die Öffentlichkeit kamen, zusammen mit der Staatsanwältin der Oberstaatsanwaltschaft Vida Ramanauskiene nach Sakiai kam auch E. Ziobiene. Die Kinderrechtsbeauftragte interessierte es aber nicht, wie die blauen Flecken auf dem Körper des Mädchens entstanden sind. Sie stellte sich gleich auf die andere Barrikadenseite und wandte sich wegen angeblichen willkürlichen Handlungen des Pfarrers an den Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Kaunas, welcher seinerseits die Kreisstaatsanwaltschaft Sakiai mit der Untersuchung beauftragt hat. Das von der Staatsanwaltschaft Sakiai gesammelte Material wurde der Objektivität wegen für Beurteilung an die Kreisstaatsanwaltschaft Vilkaviskis übergeben.

Die Beamten in Vilkaviskis konnten nach Untersuchung des Materials keine Vergehens- oder Verbrechensanzeichen feststellen und haben die vorgerichtliche Untersuchung eingestellt. Die Kinderrechtsbeauftragte E.Ziobiene konnte keine Ruhe finden und hat wegen der eingestellten Untersuchung weitere Beschwerde eingereicht. Der Oberstaatsanwalt des Vilkaviskis Bezirksgerichtes Kestutis Jasaitis hat diese Anklage auch als unbegründet abgewiesen. Schließlich hat die Anklage auch den Vilkaviskis Bezirksgericht erreicht. Der Ausgang war auch nicht zu Gunsten von Frau E.Ziobiene – der Pfarrer wurde unberechtigt angeklagt.

Wichtig ist, nicht das Kind, sondern Ordnung

Sogar nach dem Gerichtsbeschluss und seinem Inkrafttreten behauptet die Kinderrechtsbeauftragte E.Ziobiene, dass sie Recht hat und der Direktor des Kinderheimes in Sakiai V.Kelertas unrecht gehandelt hat. „Der Kinderheimdirektor ist in die Familie gefahren und hat das Mädchen geholt. Gemäß einer allgemeinen Ordnung, so handeln dürfen nur die Kinderrechtsbeauftragten. Auch die Polizei, wenn die Abteilungsmittarbeiter nicht im Dienst sind“, - erläuterte am Freitag im Nachrichtensender die Beauftrage.

Bei der Erläuterung der Geschehnisse hat die Beamtin die Interessen des Mädchens nicht erwähnt, sie sprach auch darüber nicht, wie sich das Mädchen am Vorabend der Weihnachtsfeiertage im kalten Haus der betrunkenen Eltern gefühlt hat.

„Wir wollten im Prinzip solche Handlungen unterbinden, damit der Pfarrer nie wieder solche Handlungen in anderen Familien durchführt. Wenn ein Kind aus der Familie genommen wird, so sollte man an erster Stelle an andere Familienmitglieder denken, die sich um das Kind kümmern könnten, dann – andere Familien, und zum Schluss – über Kinderheime. Im Sakiai Bezirk gibt es genügend Familien, wo Kinder aufwachsen könnten! - erklärte E.Ziobiene.

Nur Ambitionen

Der Leiter des Kinderheimes vergewisserte, dass er die Kommunikation der Schwestern unterstützte, indem er half den Mädchen zusammen zu sein. Auf Wunsch der Schwester hat die Achtjährige fast den ganzen letzten Sommer im Heim verbracht.

Aus diesem Grund hatte er auch dann nicht widersprochen, als vor Weihnachten ein Verdacht aufkam, wegen einer hungrigen, frierenden und wie es sich später herausstellte geschlagenen Minderjährigen. Die Mutter hatte auch nicht widersprochen, dass die Mädchen zusammen sind. „Die Beamten, die die Kinderrechte schützen müssten, sorgen sich weniger für das Wohl der Kinder, sonder darum, was auf dem Papier steht“, - sprach entsetzt V.Kelertas.

Der Oberstaatsanwalt des Vilkaviskis Bezirksgerichtes Kestutis Jasaitis behauptete ebenfalls bemerkt zu haben, das die Ereignisse mit der Achtjährigen und dem lutherischen Pfarrer in Sakiai eher einem Krieg der Ambitionen der Institutionen und weniger um die Fürsorge für die Kinder gleicht. Allein wegen Hinweis von V.Kelertas an die Polizei wurden Ermittlungen zur Untersuchung möglicherweise geschlagenen Mädchens in einer der sozial schwachen Familien eingeleitet. Dieses Verfahren wir demnächst vor Bezirksgericht in Jurbarkas entschieden.

 

Autor: Kazys KAZAKEVICIUS,

"Lietuvos Žinios"

14. Oktober 2011